Urteil

Bauherr muss Wechsel auf anderen Heizkessel widersprechen

Liefert und installiert ein SHK-Handwerker nicht den ursprünglich bestellten Heizkessel, sondern einen leistungsgleichen, so muss der Bauherr widersprechen und die Installation nicht abnehmen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (13 U 89/18 vom 29. September 2020) gilt ansonsten eine zweimonatige Prüfpflicht für die Heizungsanlage.

Im verhandelten Fall ging es um eine Heizungsanlage mit Warmwasser-Solarthermie. Der SHK-Unternehmer hatte einen leistungsgleichen Kessel von einem anderen Hersteller eingebaut als vom Bauherrn gewünscht. Der Handwerker hatte den Bauherren darauf hingewiesen und dieser hatte den Einbau des anderen Kessels akzeptiert. Erschwerend hinzu kam, dass der Bauherr erst nach mehr als zwei Monaten die Endrechnung des SHKlers aufgrund des anderen Kessels ablehnte.

Das Gericht gab dem Handwerker recht, nicht zuletzt aufgrund der versäumten zweimonatigen Prüfpflicht, die für derartige Warmwasser-Solarthermie-Hybridheizungen angemessen sei.

Informationen: https://dejure.org

Teilen

Share on facebook
Share on google
Share on twitter
Share on linkedin
Share on pinterest
Share on print
Share on email

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag  –  Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag  –  Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
X

Hinweis 3D-Badplaner

WIR EMPFEHLEN DIE DESKTOPVARIANTE

Nur in der Desktopvariante kann das Projekt von Ihrem Fachhandwerker weiter bearbeitet werden.
(Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet.)

WEITER

X

Hinweis zur Notrufnummer

Notrufnummer für unsere Bestandskunden.

Sie sind Bestandskunde bei uns? Dann helfen wir Ihnen gerne, wenn Sie bei unserem Notruf anrufen.


Als Bestandskunde anrufen.

X