Überprüfung wird für viele Gasheizungen 2023 Pflicht

Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September 2023 erfolgen. Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag.Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend.

Fachleute aus dem Heizungsbau, dem Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberaterinnen und -berater können die Heizungsprüfung vornehmen.

Weitere Infos:
www.zukunftaltbau.de/presse/presseinformationen/ueberpruefung-wird-fuer-viele-gasheizungen-2023-pflicht

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