Stufenplan

Für den Einsatz von Biomasse

Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes tritt (GEG) bis auf Ausnahmen zum 1. Januar 2024 in Kraft. Zwar können weiterhin – innerhalb einer bestimmten Frist* – Gas- und Ölheizungsanlagen eingebaut werden, allerdings müssen diese nach einem Stufenplan mit einem steigenden Anteil von Biomasse oder grünem/blauen Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate betrieben werden. Das Ende dieser Einbaufrist kann für Baden-Württemberg noch nicht konkret benannt werden. Sobald nähere Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.

· Ab 1. Januar 2029 mindestens 15 %
· Ab 1. Januar 2035 mindestens 30 %
· Ab 1. Januar 2040 mindestens 60 %

Weitere Infos unter: https://www.fvshkbw.de

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