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Neue Abfragestrecke “Heizungsprüfung” 

Gebäudeeigentümer sind seit dem 1. Oktober 2022 zur Optimierung der Gasheizungssysteme in ihren Gebäuden nach Paragraf 2 EnSimiMaV verpflichtet .

Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen, beispielsweise die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen oder den Austausch veralteter Pumpen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist dies bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern, gilt als Stichtag der 30.09.2023. Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.

Informationen: www.serviceportal-shk.de/fachbetriebe/

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