Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Flickenteppich in Baden-Württemberg

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg weist auf Ungereimtheiten bezüglich der von den Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes formulierten Leitplanken hin.

Für rund die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg werden die Regelungen des Heizungsgesetzes nämlich damit voraussichtlich bereits doch zum Jahresbeginn 2024 gelten. Dies ist die Konsequenz aus der kommunalen Wärmeplanung, welche 104 Kommunen im Land verpflichtend bis zum Ende des Jahres 2023 vorzulegen haben. Denn in den Leitplanken haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, dass nur so lange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, beim Heizungstausch die Regelungen des GEG auch noch nicht gelten.

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bereits mit seinem Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 die großen Kreisstädte und Stadtkreise verpflichtet hatte, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.

Weitere Infos: https://www.fvshkbw.de

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