Neues Förderkonzept

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19. April auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Dieses soll die Bürger bei der Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energie im Hinblick auf die Anforderungen der GEG-Novelle unterstützen. Die bisherige Förderung der BAFA wird weitergeführt.

Das neue Förderkonzept soll für selbstgenutztes Wohneigentum sowie für private Kleinvermieter gelten. Dazu zählen Vermieter von Gebäuden mit bis zu sechs Wohneinheiten, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt.

Es sind eine

  • Grundförderung von 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen für den Einsatz von 65 Prozent erneuerbare Energie sowie
  • verschiedene „Klimaboni“ mit bis zu 20 Prozent zusätzlich vorgesehen.

Allerdings können die einzelnen Klimaboni nicht miteinander kombiniert werden.

Mit der vorgesehenen Förderung kann – je nach Einzelfall – eine höhere Förderquote erzielt werden als mit der jetzigen BAFA-Förderung.

Informationen: www.bmwk.de

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