Neue Regeln für die Förderung eines Heizungstauschs

Seit Anfang 2024 gelten neue Regeln für die Förderung, wenn man eine Heizungsanlage sanieren möchte. Kernpunkte der neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sind:

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.
  • Für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnbereich besteht ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus mit 20 Prozent sowie ein Einkommens-Bonus (max. Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro) von 30 Prozent.
  • Die max. Förderung beträgt 70 Prozent.
  • Die Höhe der förderfähigen Ausgaben wurde reduziert, bei 1-Fam-Häuser / 1. Wohneinheit (WE) auf 30.000 Euro, bei Mehrfam.-Häuser für die 2. bis 6. WE jeweils 15.000 Euro, ab der 7. WE jeweils 8.000 Euro.
  • Zusätzlich kann ein zinsverbilligter Ergänzungskredit mit max. 120.000 Euro (max. Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro) beantragt werden.
  • Die Förderung für die Heizungssanierung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

In einer Übergangszeit kann bis 31. August 2024 mit der Heizungssanierung vorab – auf eigenes Risiko – begonnen und nachträglich bis spätestens 30. November 2024 der Förderantrag bei der KfW gestellt werden. Dies gilt generell für Wohn- und Nichtwohngebäude.

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