KfW passt Fördersätze an

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu geordnet. Die angepassten Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Bis zum 20. Juli können bereits bestätigte Anträge noch zu den bisherigen Konditionen eingereicht werden. Neue Antragsbestätigungen sind erst ab dem 21. Juli wieder möglich. Bestehende Förderzusagen bleiben gültig.

Teilen

Share on facebook
Share on google
Share on twitter
Share on linkedin
Share on pinterest
Share on print
Share on email

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag  –  Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag  –  Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
X

Hinweis 3D-Badplaner

WIR EMPFEHLEN DIE DESKTOPVARIANTE

Nur in der Desktopvariante kann das Projekt von Ihrem Fachhandwerker weiter bearbeitet werden.
(Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet.)

WEITER

X

Hinweis zur Notrufnummer

Notrufnummer für unsere Bestandskunden.

Sie sind Bestandskunde bei uns? Dann helfen wir Ihnen gerne, wenn Sie bei unserem Notruf anrufen.


Als Bestandskunde anrufen.

X