KfW erweitert Heizungsförderung für mehr Antragsteller

Die KfW hat die Antragsmöglichkeiten für die Heizungsförderung erweitert. Seit Ende August 2024 können nun auch Unternehmen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Förderung in Anspruch nehmen. Diese Erweiterung schließt eine Lücke im bisherigen Förderangebot, das vor allem private Hausbesitzer umfasste. 

Foto: KfW Sperl

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