Heizungsgesetz

Orientierungshilfe im Regelungsdickicht

Zahlreiche verschiedene Fristen für den Tausch von Heizungen
nennt das neue Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), das der Bundestag
am 8. September 2023 verabschiedet hat. Es tritt zum 1. Januar 2024
in Kraft. Unter energiewechsel.de hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Internetseite mit umfangreichen Informationen zum GEG freigeschaltet. Die Seite enthält auch einen Heizungswegweiser. Dort kann man sich mit seinen individuellen Angaben zur Immobilie, zum Standort und zur bisherigen Heizung durchklicken, um zu erfahren, welche Vorgabe für die eigene Heizung ab 1. Januar gilt.

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