Heizungsanlage erneuern: Gut fürs Klima und die Haushaltskasse

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) forciert der Gesetzgeber den Austausch alter Heizungsanlagen mit schlechter Klimabilanz. In Verbindung mit der Einführung einer CO2-Bepreisung sollen die Leitplanken für eine Wärmewende im Wohnungsbestand gesetzt werden.

Das GEG sieht eine Austauschpflicht für veraltete Heizungsanlagen bei Eigentümerwechsel vor. Die Neueigentümer sind zudem dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren warmwasserführende Rohre sowie die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach zu dämmen. Weiterhin besteht eine Pflicht zur energetischen Beratung bei Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Künftig muss auch bei Bestandsgebäuden ein Mindestanteil der Energieträger für den Wärme- und Kältebedarf aus erneuerbaren Energien stammen. Ab 2026 gilt daher ein bedingtes Einbauverbot für reine Ölheizungen sowie Heizkessel, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen betrieben werden. Hybridanlagen, bei denen
der fossile Brennträger durch eine Solaranlage oder Wärmepumpe unterstützt wird, sind von dem Verbot ausgeklammert.

Das GEG setzt die Rahmenbedingungen für weitere finanzielle Anreize zum Austausch alter Ölheizungen: Wer sie gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, erhält zusätzlich zur Förderung eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozent der Investitionskosten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So kann sich die BAFA-Unterstützung je nach eingebautem Heizungstyp auf bis zu 45 Prozent summieren. Wichtig ist, dass der Förderantrag noch vor Beginn der Arbeiten eingereicht wird, die Prämie wird nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt.

„Eigenheimbesitzer können natürlich auch einen Bausparvertrag für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen einsetzen. Hier gibt es spezielle Tarife. Das gilt auch für den Fall, dass die Maßnahmen bereits laufen oder kurzfristig anstehen“, betont Albrecht Luz, Experte bei der Landesbausparkasse.

Informationen: https://lbs-energie-sparrechner.de/

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