Grüne Eigenheimrente

Energetische Sanierung ist auch Altersvorsorge

Das Jahressteuergesetz enthält einen wichtigen Schritt für das Vorankommen der energetischen Sanierung von Eigenheimen. Ab 2024 wird es möglich sein, die Riester-Förderung zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen. Bisher war dies förderunschädlich nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig.

Weitere Infos:
https://www.lbs.de/presse/p/presseinformationen/details_17366403.jsp

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