BEG: Planung des Energie-Effizienz-Experten beachten!

Die Anforderungen unmittelbar aus dem Richtlinientext für BEG Wohngebäude (WG) und BEG Nichtwohngebäude (NWG) sind im Vergleich zu BEG Einzelmaßnahmen (EM) gering. Wichtig ist aber die Berücksichtigung der energetischen Planung des Energie-Effizienz-Experten (EEE). Ein eigenmächtiges Abweichen von dessen Anforderungen kann zu Verlust der Förderfähigkeit führen. 

Ein Beispiel: Der Effizienznachweis wird für eine Trinkwasseranlage ohne Zirkulationsleitung und eine Auslegungstemperatur der Heizkörper von 55 °C gerechnet. Wenn der Kunde auf der Baustelle eine Zirkulationsleitung beauftragt, erhöht dies den Energiebedarf des Gebäudes. Ebenso, wenn die Auslegungstemperatur auf zum Beispiel 60 °C erhöht wird, um vorhandene Heizkörpernischen im Bestand nutzbar zu machen. 

Änderungen der Vorgaben sollten ausschließlich in Absprache mit dem Energieeffizienz-Expertendurchgeführt werden. Wenn sich eine Änderung ohne Absprache mit dem EEE nicht vermeiden lässt, muss klar sein, dass es zu keiner Verschlechterung des Gebäudeenergiebedarfs kommen darf. 

Ob eine Verschlechterung förderschädlich ist, kann nur der Ersteller des Effizienznachweises beurteilen. Je nach Gebäude, kann es in der Berechnung eine kleine Reserve für Verschlechterungen geben, das kann aber auch nicht der Fall sein.

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