Ausnahmeregelungen für die Heizungsförderung für Betroffene des Hochwassers 2024

Nach einer Information der KfW vom 25. Juni 2024 gelten ab sofort für Antragstellende in den vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten für die Produkte „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“ Kulanzregelungen.

Weitere Infos: https://www.fvshkbw.de

Foto: DLRG

Teilen

Share on facebook
Share on google
Share on twitter
Share on linkedin
Share on pinterest
Share on print
Share on email

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag  –  Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag  –  Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
X

Hinweis 3D-Badplaner

WIR EMPFEHLEN DIE DESKTOPVARIANTE

Nur in der Desktopvariante kann das Projekt von Ihrem Fachhandwerker weiter bearbeitet werden.
(Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet.)

WEITER

X

Hinweis zur Notrufnummer

Notrufnummer für unsere Bestandskunden.

Sie sind Bestandskunde bei uns? Dann helfen wir Ihnen gerne, wenn Sie bei unserem Notruf anrufen.


Als Bestandskunde anrufen.

X