Alte Kamine und Öfen

Um die Luftqualität zu verbessern, müssen bestimmte Kamin- und Kachelöfen entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Zum 31. Dezember 2024 läuft nun die letzte Frist aus. Diese betrifft Anlagen, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 20210 errichtet und in Betrieb genommen wurden (Angabe auf dem Typschild). Für Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1995 errichtet und in Betrieb genommen wurden, waren die Fristen bereits früher abgelaufen.

Foto: Pixabay

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