Entscheidung für Holzfeuer

Zukunftssicher auch mit GEG

Holzfeuerstätten sind weiterhin erlaubt, wie nach Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bestätigt. Das betont der Gesamtverband Ofenbau. Das Gesetz hatte viel Verunsicherung bei Verbrauchern ausgelöst. Einzelraumfeuerstätten, wie z. B. Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen, die die aktuellen Bundesimmissionsschutz-Vorschriften erfüllen, sind keinesfalls den Vorgaben des GEG unterworfen, wie viele irrtümlicherweise glaubten. Damit besteht Klarheit – und die Entscheidung für das Heizen mit Holz als CO2-neutralem, regenerativem Brennstoff kann zukunftssicher getroffen werden. Erst kürzlich hat die EU bestätigt, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger gilt.

Mehr dazu unter: https://www.fvshkbw.de

Bild: AdK/www.kachelofenwelt.de/Ganz Baukeramik

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