KfW fördert wieder die energetische Sanierung

Seit dem 22. Februar 2022 können bei der KfW wieder neue Anträge für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.

Zunächst wurden nach dem vorläufigen Antragsstopp alle förderfähigen Altanträge, die bis zum 23. Januar 2022 eingegangen waren, bearbeitet. Nun soll die Sanierungsförderung generell wieder anlaufen. Dabei bleiben die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen unverändert.

Die Bundesregierung hat hierfür zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestags neue Mittel für die BEG in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese sind nicht nur zur Abarbeitung der bis 23. Januar gestellten Altanträge und zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung bestimmt, sondern auch zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung. Informationen: www.kfw.de

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