Nach dem Hauskauf gelten energetische Nachrüstpflichten

Der energetische Zustand vieler älterer Wohnhäuser ist schlecht – der Anteil liegt aktuell bei rund 70 Prozent. Käufer von Altbauten sollten in solchen Fällen bedenken, dass sie neben den Kosten für Kauf, Umbauten und Schönheitsreparaturen auch eine Investition in die energetische Nachrüstung einplanen.

Seitens des Gesetzgebers gibt es drei Nachrüstpflichten für Ein- oder Zweifamilienhäuser: Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Oberste Geschossdecken ohne Dämmung sind ebenfalls mit einer Dämmschicht zu versehen. Hinzu kommt der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. In der Regel sind Häuser von der Nachrüstpflicht betroffen, die vor dem Jahr 2002 errichtet worden sind.

Informationen: www.zukunftaltbau.de

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