Bestätigung des hydraulischen Abgleichs

Neue VdZ-Nachweisformulare

Die offiziellen VdZ-Nachweisformulare zur Bestätigung eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs wurden an die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Aktualisierung der drei bestehenden Formulare wurde gemeinsam mit ZVSHK, KfW und BAFA vorgenommen.

Die Nutzung dieser VdZ-Formulare ist verbindlich zum Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Durchgeführte hydraulische Abgleiche sollten künftig ausschließlich durch die an die BEG angepassten Nachweisformulare vom Fachhandwerker bestätigt werden.

Auf der VdZ-Website stehen Fachhandwerkern die aktuellen Nachweisformulare zum Download zur Verfügung.

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