BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Das Bundesfinanzministerium hat am 15. Oktober 2025 die endgültige Fassung des zweiten BMF-Schreibens zur E-Rechnung vorgelegt. Viele Forderungen des Handwerks wurden dabei berücksichtigt.

Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie in der Anlage bzw. auf der Website des ZVSHK.

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